Tierschutzgesetz 2005
Verboten ist (sind) u.a.
- Qualzüchtungen sowie der Import oder Erwerb solcher Tiere
- die Aggressivität und die Kampfbereitschaft von Tieren zu erhöhen
- die Verwendung von Stachel- und Korallenhalsbändern, elektronische oder chemische Dressurgeräte (Ausnahme: Polizei- und Militärhunde)
- ein Tier auf ein anderes zu hetzen oder an einem anderen Tier auf Schärfe abzurichten
- Tierkämpfe zu organisieren oder durchzuführen
- Hunderennen auf Asphalt oder hartem Bodenbelag
- Heimtiere oder Haustiere auszusetzen oder sich ihrer auf ähnlicher Weise zu zu entledigen
- Hunde an der Kette oder sonstwie angebunden zu halten, auch nicht vorübergehend
- lebenden Tiere Gliedmaßen abzutrennen
Eingriffe, die nicht der Diagnose, Therapie oder der fachgerechten Kennzeichnung dienen, insbesondere:
- Kupieren des Schwanzes
- Kupieren der Ohren
- Durchtrennung der Stimmbänder
- Entfernen der Krallen und Zähne
- Kupieren des Schnabels
Ausnahme: Eingriffe zur Verhütung der Fortpflanzung (Kastration)
Auch die postoperative Schmerzbehandlung nach chirurgischen Eingriffen - eigentlich eine Selbstverständlichkeit - steht jetzt im Gesetz.
Neu ist eine Verpflichtung zur elektronischen Kennzeichnung („Chip“) von Hunden und Katzen österreichweit. Dadurch wird das Wiener Tierschutzgesetz aufgehoben, welches das „Chippen“ von Hunden in Wien bis zum Februar 2005 verpflichtend gemacht hat. Genaue Bestimmungen über das Wie und Wann und die Übergangsbestimmungen regelt eine Verordnung des zuständigen Gesundheitsministeriums, welche für den Sommer erwartet wird.
Hunde und Katzen dürfen ab sofort in Zoofachgeschäften zum Zweck des Verkaufes nicht mehr ausgestellt und gehalten werden. Das heißt, Tierhandlungen dürfen Hunde und Katzen nur mehr vermitteln, nicht aber im Geschäft anbieten.
Andere Tiere wie Kaninchen, Meerschweinchen und Vögel dürfen nur mit einer Bewilligung gehalten werden.
Tierhandlungen müssen ab sofort ihre Kunden über tiergerechte Haltung, Pflege und Impfungen der zum Verkauf angebotenen Tiere beraten.
Weiters wird in jedem Bundesland ein Tierschutz-Ombudsmann bestellt.
