Internationaler Reiseverkehr
Seit dem 1. Oktober 2004 gelten neue Bestimmungen für den internationalen Reiseverkehr mit Tieren. Für den Grenzübertritt mit Hund, Katze oder Frettchen benötigen Sie ab sofort innerhalb der EU:
- eine gültige Tollwutimpfung (nicht älter als ein Jahr)
- einen EU-Heimtierpaß
- eine elektronische Kennzeichnung ("Chip")
dies alles ist jederzeit bei Ihrem Tierarzt erhältlich.
Für die Rückreise aus einem Nicht-EU-Land (Drittland) in die EU benötigen Sie zusätzlich eine einmalige Tollwut-Titerbestimmung. Dazu ist eine Blutabnahme nötig. Dieses Blut wird in einem speziellen Labor auf das Vorhandensein von ausreichend Antikörpern gegen Tollwut untersucht. Nur wenn das Tier genügend Antikörper gegen das Tollwutvirus nachweisen kann (mindestens 0,5 IU/ml), darf es in die EU einreisen.
Sollte dieser Mindestwert nicht erreicht werden, empfiehlt sich, die Tollwutimpfung zu wiederholen und nach einer Wartezeit von etwa vier Wochen die Untersuchung zu wiederholen.
Wir raten daher, im Falle eines geplanten Auslandsaufenthaltes außerhalb der EU rechtzeitig den Tierarzt aufzusuchen (mindestens 2 Monate vor Reiseantritt), weil auch die Untersuchung einige Zeit in Anspruch nimmt.
Ausnahmen von dieser Tollwut-Titer-Regelung sind derzeit Bosnien, die USA und einige exotische Länder.
